Bitte beachten Sie, dass mit dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts das Tragen von medizinischen Schutzmasken vorgeschrieben ist.
Dies sieht die geänderte Corona-Betreuungsverordnung vor:
- 3 3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen.
Unter medizinischen Schutzmasken sind OP-Masken, FFP2- oder KN95-Masken zu verstehen.
Die selbstgenähten Alltagsmasken dürfen nicht mehr getragen werden.
Viele Grüße
Manuela Turk
stellv. Schulleiterin